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   VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06   

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VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06 (https://dejure.org/2006,30343)
VG Aachen, Entscheidung vom 04.08.2006 - 9 L 399/06 (https://dejure.org/2006,30343)
VG Aachen, Entscheidung vom 04. August 2006 - 9 L 399/06 (https://dejure.org/2006,30343)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2003 - 19 B 1923/03

    Aufnahme in einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung; Erreichung

    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Ein Ausnahmefall, der ein Überschreiten der Klassenfrequenzhöchstwerte rechtfertigen und gegebenenfalls auch einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch begründen könnte, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es anderenfalls vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Schulformwahlfreiheit zu unerträglichen Ergebnissen kommen würde, vgl.: OVG NRW, Beschlüsse vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 -, DÖV 2004, 353, und 26. September 1996 - 19 B 2155/96 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2003 - 9 S 616/03

    Abiturverordnung: Kernfächer - Fächerkombination - Unterrichtsstundenzahl in der

    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Ein Ausnahmefall, der ein Überschreiten der Klassenfrequenzhöchstwerte rechtfertigen und gegebenenfalls auch einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch begründen könnte, kommt allenfalls dann in Betracht, wenn es anderenfalls vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Schulformwahlfreiheit zu unerträglichen Ergebnissen kommen würde, vgl.: OVG NRW, Beschlüsse vom 29. September 2003 - 19 B 1923/03 -, DÖV 2004, 353, und 26. September 1996 - 19 B 2155/96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2004 - 19 B 1579/04
    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen ist insofern die Zuordnung der angemeldeten Schüler zu drei Leistungsgruppen anhand des Notendurchschnitts - wie vorliegend geschehen - nicht zu beanstanden, vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2004 - 19 B 1579/04 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2000 - 19 B 1177/00

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Schülers auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5

    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Diese Begrenzung der Klassenstärke hat den Zweck, eine erfolgreiche Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu gewährleisten, vgl.: OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2002 - 19 B 1843/02 - und 15. August 2000 - 19 B 1177/00 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2002 - 19 B 1829/02

    Schulrechtliche Ausgestaltung des Anspruch eines Schülers mit

    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Insofern kann offen bleiben, ob der Antragsgegner im Rahmen seines Auswahlermessens überhaupt verpflichtet ist, sich etwa aus gesundheitlichen Gründen ergebende Härtefälle vorab besonders zu berücksichtigen, vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 4. Oktober 2002 - 19 B 1829/02 -, NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2004 - 19 B 1915/04

    Recht des Schülers auf Aufnahme in eine Gesamtschule

    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Das Recht auf Schulformwahlfreiheit findet aber seine Grenze dort, wo die Kapazität der Schule, bei der das Kind angemeldet worden ist, erschöpft ist, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 3. September 2004 - 19 B 1915/04 - und 11. September 2002 - 19 B 1597/02 -, beide juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2005 - 19 B 1594/05
    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Ebenso wenig zu beanstanden ist die vom Antragsgegner vorgenommene Differenzierung nach dem Geschlecht der angemeldeten Schüler mit dem Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen zu gewährleisten, vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - 19 B 1594/05 -, NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2002 - 19 B 1597/02
    Auszug aus VG Aachen, 04.08.2006 - 9 L 399/06
    Das Recht auf Schulformwahlfreiheit findet aber seine Grenze dort, wo die Kapazität der Schule, bei der das Kind angemeldet worden ist, erschöpft ist, vgl.: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 3. September 2004 - 19 B 1915/04 - und 11. September 2002 - 19 B 1597/02 -, beide juris.
  • VG Aachen, 18.01.2019 - 9 K 2380/18

    Gesamtschule; Aufnahme

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 19 B 1396/04 -, NRWE, Rn. 5 ff. (zu § 5 Abs. 2 Satz 1 ASchO NRW bei einem Geschlechterverhältnis von 55 zu 45 % unter den Bewerbern); OVG NRW, Beschluss vom 5. Oktober 2005 - 19 B 1594/05 -, NRWE; Beschluss der Kammer vom 4. August 2006 - 9 L 399/06 -, NRWE, Rn. 22.

    vgl. Beschluss der Kammer vom 4. August 2006 - 9 L 399/06 -, NRWE, Rn. 21 (dort 73 zu 77 bzw. 48, 66 % zu 51, 33 %).

  • VG Aachen, 18.08.2006 - 9 L 480/06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorrangige Berücksichtigung bei der Vergabe

    Das mit Schreiben vom heutigen Tage vorgelegte Attest des Kinderarztes F. -L. vom 17.8.2006 ist inhaltsgleich mit dessen Attest vom 8. Juni 2006, das bereits im Beschluss der Kammer vom 4. August 2006 - 9 L 399/06 - Berücksichtigung gefunden hat, so dass auf die dortigen Ausführungen zur Frage des Vorliegens eines Härtefalles Bezug genommen werden kann.
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